Gemäß Nr. 4.2 der (ANBest-P) sind Gegenstände ab einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von mehr als 410 € netto zu inventarisieren. Bei Gegenständen, die als Einheit zu betrachten sind (z. B. Sitzgruppen, Kücheneinrichtungen, Bücherausstattungen) gilt der Gesamtwert der einzelnen angeschafften Gegenstände.
Für diese Inventarisierung steht Ihnen das neue Formular „Inventarliste“ in der Rubrik Förderinformation/Aktuelle Dokumente zum TP STZ II zur Verfügung.
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